Es sind kurze, harte Hiebe, mit denen die Männer die Wand traktieren. Nach jedem Hammerschlag fliegen kleine Steinbrocken durch die Luft. Staub vernebelt die Sicht. Die Arbeiter tragen Helme und Schutzbrillen, einige auch Staubmasken. Sie müssen sich vorkommen wie in einem Steinbruch, dabei stehen sie auf dem Baugerüst eines Neubauprojekts in Hamburg. Noch sind die 200 luxuriös ausgestatteten Apartments nicht bezogen. Es wird auch eine Weile dauern: Zuerst müssen die Arbeiter die gerade erst angebrachte Wärmedämmung ersetzen.
Durch Zufall hat ein Gutachter bemerkt, dass der inzwischen insolvente Bauunternehmer am Kleber für die Dämmplatten gespart hatte. Eine starke Windböe könnte deswegen das Wärmedämmverbundsystem (WDVS) von der Wand reißen. Es besteht aus den Dämmplatten, einem stabilen Kunststoffnetz, verschiedenen Putzschichten sowie aufgeklebten Klinkerriemchen, die dem Neubau die Anmutung eines Backsteingebäudes geben sollen.
Zehntausend Quadratmeter WDVS müssen auf der Hamburger Baustelle abgerissen und entsorgt werden. Sie bietet eine Vorschau auf das, was auf Deutschland zukommt: Irgendwann verwandelt sich die Fassadendämmung in Abfall, weil ihre Lebensdauer nicht an die von Gebäuden heranreicht. Viele 100 Millionen Quadratmeter der luftigen Platten kleben bereits an deutschen Hauswänden. Es geht also um große Mengen, sagt Bauexperte Bert Bielefeld von der Universität Siegen. „Wenn die nächste Generation von Besitzern diese Häuser sanieren muss, haben wir ein riesiges volkswirtschaftliches Problem, den Sondermüll von den Fassaden runter zu bekommen.“
In den allermeisten Fällen besteht die Dämmung aus Polystyrol, also Styropor. Dieser Kunststoff wird aus Erdöl hergestellt und ist brennbar. Dämmplatten enthalten daher meist ein Flammschutzmittel namens Hexabromcyclododecan (HBCD) – etwa sieben Gramm pro Kilogramm Trägermaterial. Doch HBCD gilt laut Europäischer Chemikalienagentur als „besonders besorgniserregend“: Es reichert sich in der Natur und in Organismen an und steht im Verdacht, die Fortpflanzung zu schädigen.
Deshalb haben die Vereinten Nationen ein globales HBCD-Verbot beschlossen. Die EU-Chemikalienverordnung Reach untersagt den Einsatz ab August 2015. Mehrere Hersteller von Dämmprodukten haben bei der zuständigen Agentur jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um das Flammschutzmittel weiter einsetzen zu können. Daher ist die Chemikalie noch in den meisten Dämmplatten aus Styropor enthalten. Auch in denen, die in Hamburg entsorgt werden.
Die Arbeiter vor Ort wissen nichts von dem enthaltenen Gift; die meisten sprechen kein Deutsch. Mit einer Flex säbelt ihr Vorarbeiter die Köpfe der Dübel ab, welche die Platten an der Wand fixieren. Das reicht aber noch nicht. Nur wenige der eigentlichen Dämmplatten lassen sich sauber von der Fassade trennen. Viele zerbröseln dabei – kleine Styroporkügelchen rieseln während der Arbeit laufend vom Gerüst und werden vom Winde verweht.
Für den beauftragten Entsorgungsunternehmer Henner Buhck sind die abgebrochenen Platten „gemischter Bauabfall“: „Wir wissen wohl um die Diskussion um die Inhaltsstoffe. Bei Wärmeverbundsystemen aber ist es so, dass der Gesetzgeber sich noch nicht bereitgefunden hat, eine Umschlüsselung vorzunehmen.“
Plastikabfall, versetzt mit einer weltweit geächteten Chemikalie, ist kein Sondermüll? Kein „gefährlicher Abfall“, wie der juristisch korrekte Begriff lautet? Der Sprecher der Hamburger Umweltbehörde, Magnus-Sebastian Kutz, bestätigt auf Anfrage, dass WDVS-Reste „als gemischte Bau- und Abbruchabfälle entsorgt werden“. Gleichzeitig beschwichtigt er: „Diese Wärmeverbundsysteme werden erst seit einigen Jahren verbaut und stellen nach hiesiger Kenntnis derzeit noch kein Entsorgungsproblem dar.“ Auf Nachfrage nach dem enthaltenen HBCD korrigiert sich der Sprecher: „Sollte das Dämmmaterial mit HBCD oder anderen gefährlichen Stoffen belastet sein, so ist der Abfallschlüssel 17 06 03* zu verwenden.“ Schon das Sternchen kennzeichnet einen gefährlichen Abfallstoff, die Ziffer spezifiziert „Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“.
Genau hier liegt offenbar der Kern des Problems: Fällt das zu entsorgende Dämmmaterial unter diesen Schlüssel? Kutz verweist auf fehlende Vorgaben von EU und Bundesregierung. Fast alle Bundesländer antworten auf Anfrage, das Material sei gemischter Bauabfall oder unbedenkliches Dämmmaterial. Das Brandenburger Umweltministerium immerhin weist auf das HBCD-Verbot hin. Dessen Umsetzung in EU-Recht werde gerade vorbereitet. „Nach Inkrafttreten des Verwendungsverbotes wären Abfälle aus diesen Dämmsystemen als gefährlicher Abfall einzustufen.“
Wolfgang Setzler, Geschäftsführer des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme, erklärt auf Anfrage, ein zurückgebautes WDVS falle „unter den Abfallschlüssel 17 09 04 und ist damit als gemischter Bau- und Abbruchabfall zu bezeichnen, also als „nicht gefährlicher Abfall‘“. Im Übrigen habe das Fraunhofer-Institut für Bauphysik im Auftrag der Industrie die Entsorgung in einem Projekt erforscht, dessen Ergebnisse auf der Messe BAU 2015 präsentiert wurden. Statt des Abbruchs alter WDVS plädieren die Forscher für eine „Ertüchtigung“ der Systeme mittels „Aufdopplung“. Dabei werden die alten Dämmplatten nicht abgerissen, sondern mit neuen beklebt. Für einen leichteren Rückbau müsse über neue Befestigungstechniken nachgedacht werden. Entsorgungsprobleme seien jedoch nicht zu erwarten, da die Verbrennungskapazitäten ausreichen.
Alle Ministerien betonen, die Verbrennung der Platten sei – unabhängig von der Einstufung – das richtige Entsorgungsverfahren, da hierbei das HBCD zerstört werde. Auch der Hamburger Entsorger Buhck bringt den WDVS-Müll in eine Müllverbrennungsanlage (MVA). Doch das scheint die Ausnahme zu sein. „Diese Stofffraktion kommt in unseren Anlagen nicht an“, schreibt Andreas Aumüller von der Firma Energy from Waste auf Anfrage. Sein Unternehmen ist Deutschlands größter Betreiber von Müllverbrennungsanlagen.
Der Grund dürfte klar sein: Die Entsorgung in MVA ist vergleichsweise teuer. Da die Platten vor allem aus Erdöl bestehen, entwickeln sie sehr viel Hitze, wie Betriebsleiter bestätigen. Deshalb können sie nur in kleinen Mengen untergemischt werden. So dürften sich die Anlagen auch nur bedingt zur Entsorgung der großen Mengen eignen, die in den kommenden Jahrzehnten anstehen. Besser eignen sich offenbar einige Industriekraftwerke.
Bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben (GEB) etwa werden Dämmplatten gemeinsam mit anderen Abfällen zerkleinert und zu einem Ersatzbrennstoff verarbeitet, den dann das Heizkraftwerk Witzenhausen verfeuert. „Wenn das Material Sonderabfall würde, dürften wir das nicht mehr annehmen“, sagt Franz Rottkord, Abteilungsleiter Abfallwirtschaft bei den GEB. „Wir müssten es separieren und zu einer Sonderabfallbehandlungsanlage transportieren.“ Eine Einstufung als Sondermüll würde die Entsorgung des Materials also deutlich verteuern. Die Kosten hätten die Hausbesitzer zu tragen. Doch schon jetzt ist die Wärmedämmung mit Polystyrol in Verruf geraten – aufgrund der trotz HBCD bestehenden Brandgefahr und anderer Probleme. Würden die Platten als Sondermüll eingestuft, wären sie wohl noch schwerer zu verkaufen.
Daran hat die Politik offenbar kein Interesse. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums schreibt auf Anfrage: „HBCD ist kaum wasserlöslich und fest in den Polystyrolschaum eingebunden.“ Bei einer korrekten Entsorgung komme es zu „keinem Gesundheits- und Umweltrisiko“. Tatsächlich ist die Abfallverbrennung in Europa technisch weit entwickelt. Doch gerade bei HBCD-belasteten Dämmplatten könnten Dioxine und Furane entstehen, sagen Toxikologen.
Eine Einstufung als Sondermüll wäre auch deshalb sinnvoll, weil sie die Nutzung illegaler Entsorgungswege erschweren würde. „In Deutschland gilt für ,gefährliche Abfälle‘ ein gesondertes und sehr spezifisches Dokumentationsverfahren“, erläutert Henner Buhck. „Da ist jederzeit nachvollziehbar, wo die Stoffe landen.“
Bisher ist dies im Einzelfall kaum zu verfolgen. Theoretisch wäre es sogar möglich, dass die Platten ins Recycling gehen. So könnten aus giftbelasteten Platten Verpackungen werden. Ein weiterer möglicher Entsorgungsweg sind Deponien für Bauschutt und ähnliche Stoffe, da es deutlich günstiger ist, den Abfall dort abzulagern, als ihn zu verbrennen. Eine Stichprobe auf einer niedersächsischen Mülldeponie zeigt, dass die Verantwortlichen beim Styropor bisher offenbar nicht so genau hinschauen. Dort liegen, versteckt zwischen Säcken mit Mineralwolldämmung, zahlreiche Styroporplatten, deren Ablagerung nach Deponierecht strikt verboten ist.
Kritiker Bielefeld vermutet hinter der abwartenden Haltung der Politik ein System: „Die Sondermülleinstufung kommt immer erst dann, wenn es wirtschaftlich verträglich ist. Das Problem sieht man auch im Bereich von Asbest, PCB und anderen Schadstoffen, die wir früher massiv verbaut haben und heute auch verdammen.“
Dies ist die leicht aktualisierte Fassung eines Textes, der am 28.10.2014 in der Süddeutschen Zeitung erschien.